Antrag der SPD-Fraktion erfuhr durch CDU keine Zustimmung

Keine Zustimmung erhielt bei der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause der Antrag der SPD-Fraktion, die Gemeinde Kronau zur pestizidfreien Kommune zu erklären.
Bereits die Antragsschrift gab Grund zur Beanstandung. Es handelte sich nämlich um einen frei aus dem Internet herunterladbaren Antrag samt Begründung, der im Antragstext bis auf eine Ausnahme vollständig und bei der Begründung überwiegend übernommen schien.
Auch der Vortrag des anwesenden Mitarbeiters des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) konnte kaum zu einer Erhellung beitragen. Seine Stellungnahme, wie auch der vorgelegte Antrag, wären auch in jeder x-beliebigen Gemeinde einbringbar gewesen und nahmen keinen konkreten Bezug auf die Verhältnisse in Kronau.
Der BUND-Mitarbeiter kannte auf Nachfrage weder die einschlägigen Agrarflächen, noch hatte er mit betroffenen Landwirten ein Gespräch geführt.
Ganz anders verhielt es sich bei dem Vortrag des Mitarbeiters vom Regierungspräsidium Karlsruhe, dem Kronauer Dr. Andreas Maier, der nicht nur die örtlichen Verhältnisse genauestens kennt, sondern darüber hinaus Experte auf dem fraglichen Sachgebiet ist.
Letzten Endes sprachen die Argumente von Dr. Maier gegen den Antrag der SPD-Fraktion. Unsere Fraktion musste feststellen, dass der überwiegende Teil des Antrags mit den Kronauer Gegebenheiten rein gar nichts zu tun hat. Insbesondere wurde weder dargetan noch nachgewiesen, dass die Pächter von Agrarflächen, die im Eigentum der Gemeinde stehen, über Maß oder unerlaubte Pflanzenschutzmittel einsetzen. Das gleiche gilt für Agrarflächen, die in Privateigentum stehen oder für die Gärten unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Zuständig für die Regelungen im Pflanzenschutz sind die EU, der Bund und das Land. Bekanntlich wurden diese Regelungen in der Vergangenheit immer wieder verschärft und aus den einschlägigen Medien ist bekannt, dass dies auch für die Zukunft vorgesehen ist.
Die moderne Agrartechnik ist so ausgestattet, dass durch Randdüsen sichergestellt ist, dass beim Ausbringen von Pflanzenschutzmittel die angrenzenden Flächen nicht besprüht werden. Außerdem ist den Landwirten die Windstärke vorgeschrieben, ab welcher kein Spritzvorgang mehr zulässig ist; bienengefährliche Pflanzenschutzmittel sind dabei absolut tabu.
Letzten Endes war es uns wichtig, dass die Landwirte nicht pauschal diffamiert werden und diese bei der Produktion von Lebensmitteln bereits seit Jahren einem internationalen Wettbewerb ausgeliefert sind. Fraglich ist in diesem Zusammenhang auch, welche Kontrollen in den Ländern, aus denen Lebensmittel importiert werden, erfolgen und welche Pflanzenschutzmittel dort zugelassen und eingesetzt werden.
Stefan Mächtel

« Gemeinsam durch diese Krise! Frohes Fest! »

Jetzt teilen: